Mitgliedschaft in der LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg
Wie werde ich Mitglied in der LAG?
Ein Formular zum Ausdrucken finden Sie hier! Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post an die LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg! Nach dem Eingang Ihres Formulars erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft!
Wer kann Mitglied in der LAG werden?
- einzelne Frauen (ohne Stimmrecht)
- eine Entsandte eines Trägers oder einzelne Träger
- eine Fachgruppe eines Trägers / eines Verbandes, die namentlich eine Delegierte entsendet
- trägerübergreifende Zusammenschlüsse, wie z.B. bestehende Landesarbeitsgemeinschaften, Fachgruppen in Verbänden, kommunale und regionale Arbeitskreise
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 65 Euro / Jahr und wird gegen Rechnung überwiesen.
Als Mitglied der LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg erhalten Sie regelmäßig die Veröffentlichungen der LAG Mädchenpolitik und weitere aktuelle Informationen (z.B. Hinweise auf neu aufgelegte Förderprogramme). Die Veröffentlichungen werden per Post verschickt, zusätzliche Informationen bekommen Sie per Post oder per E-Mail. Der Gesamtbezugspreis ist bereits im Mitgliederbeitrag enthalten.
Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung trifft zentrale fachpolitische Entscheidungen und erteilt Aufträge an die Sprecherinnen der LAG Mädchenpolitik. Die Mitgliederversammlung ist terminlich mit einer Fachveranstaltung oder einer Fachtagung verbunden. Aktuelle Informationen finden Sie bei den Terminen.
Noch Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die Geschäftsstelle der LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg!