Die Ärztin Kristina Hänel will Verfassungs- beschwerde einlegen, nachdem sie nach §219 Stgb wegen der Werbung für Schwanger- schaftsabbrüche verurteilt wurde.

Viele Frauen* solidarisieren sich mit Kristina Hänel und stellen wichtige Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereit. Denn Personen, die keine Abbrüche vornehmen, dürfen informieren. Vor vier Jahren wurde sie erstmals verurteilt.

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