Ein junger Mann* wird in Bayern zu einer Geldstrafe von
900€ verurteilt, weil er einer Minderjährigen über das Internet ungefragt
dickpics (Fotos von Penissen) geschickt hatte.
Die Verbreitung von
pornographischem Material ist nach §184 Stgb strafbar. Dickpics können unter
www.dickstinction.com online in nur einer Minute angezeigt werden.