Ein junger Mann* wird in Bayern zu einer Geldstrafe von 900€ verurteilt, weil er einer Minderjährigen über das Internet ungefragt dickpics (Fotos von Penissen) geschickt hatte.

Die Verbreitung von pornographischem Material ist nach §184 Stgb strafbar.
Dickpics können unter www.dickstinction.com online in nur einer Minute angezeigt werden.

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