Das Personenstandsgesetz wird geändert. Bis zu diesem
Zeitpunkt konnte in Deutschland in das Geburtenregister nur 'weiblich' und
'männlich' eingetragen werden. Nun gilt: Kann ein Kind weder dem weiblichen
noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstand ohne
eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.